Kann man schlechte Bewertungen bei Google löschen lassen?
Nur, wenn sie gegen eine Google-Richtlinie verstoßen, etwa weil kein Kundenkontakt bestand oder ein Straftatsvorwurf ohne Beleg behauptet wird. Eine schlechte, aber sachliche Bewertung ist zulässige Meinung und bleibt stehen. Das ist die Mehrheit der negativen Bewertungen.
Wer darf Google-Bewertungen löschen?
Nur Google selbst und der Verfasser. Weder der bewertete Betrieb noch eine Agentur noch ein Anwalt kann eine Bewertung entfernen. Alle drei können nur begründen, warum Google sie entfernen sollte.
Kann ich Google-Bewertungen kostenlos löschen lassen?
Die Meldung bei Google ist kostenlos, und Sie können sie selbst einreichen. Bezahlt wird die Vorarbeit: die Prüfung, welche Richtlinie verletzt ist, und die Begründung mit den passenden Belegen. Bei uns kostet das 19 € für eine Bewertung oder 39 € im Monat für alle.
Kann man fremde Google-Rezensionen löschen?
Als Inhaber können Sie jede Rezension auf Ihrem Profil melden, auch anonyme. Löschen kann sie nur Google, und nur bei einem Richtlinienverstoß. Wer sich hinter dem Profil verbirgt, spielt für die Meldung keine Rolle.
Kann man eine Google 1-Sterne-Bewertung ohne Text löschen?
Ein Stern ohne Text von einem echten Kunden ist zulässige Meinung. Löschbar wird er, wenn sich belegen lässt, dass kein Kundenkontakt bestand; dann fehlt der Bewertung jede Tatsachengrundlage (LG Lübeck, Az. 9 O 59/17). Der Check prüft genau diesen Punkt.
Was ist Diffamierung in einer Google-Bewertung?
Nach deutschem Recht eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine sachlich nicht gerechtfertigte Meinungsäußerung, die dem geschäftlichen Ansehen schadet. Google hat dafür ein rechtliches Entfernungsverfahren. Seit 2026 zeigt Google am Unternehmensprofil an, wie viele Bewertungen nach solchen Beschwerden entfernt wurden; Löschungen wegen Richtlinienverstoß werden dort nicht gezählt.
Gibt es ein Muster für den Löschantrag?
Ein allgemeines Muster hilft wenig, weil Google die Begründung an der verletzten Richtlinie misst. Der Bewertungs-Check schreibt Ihnen die Löschbegründung passend zur Fallgruppe, dazu den Nachweistext. Einreichen tun Sie selbst, in Ihrem Unternehmensprofil.