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Bewertungen bei Google löschen: Was geht, was nicht

Bewertungen bei Google löschen lässt sich nur, was gegen eine Google-Richtlinie verstößt. Die meisten negativen Bewertungen verstoßen gegen keine und bleiben stehen, auch wenn sie unfair sind. Prüfen Sie Ihre Bewertung hier in Sekunden: Sie sehen sofort, ob ein Löschantrag Aussicht hat oder ob eine Antwort der bessere Weg ist.

PolicyMatch™

Text der Bewertung einfügen — Sie sehen sofort, ob ein Löschantrag Aussicht hat oder eine Antwort der bessere Weg ist.

Befund kostenlos, ohne Anmeldung. Am Handy geht auch ein Screenshot.

Stand: September 2026 · Richtlinienstand geprüft nach der Google-Verfahrensänderung von Mitte 2026

Der ehrliche Befund

Erst prüfen, dann löschen oder antworten

Ein Löschantrag ohne Richtlinienverstoß wird abgelehnt, egal wer ihn schreibt. Deshalb beginnt bei uns jeder Fall mit der Prüfung. Danach gibt es zwei Wege, und für beide bekommen Sie den fertigen Text.

Verstößt gegen die Richtlinien

Sie bekommen die Löschbegründung im Wortlaut, den Nachweistext in dem Format, das Google seit der Verfahrensänderung verlangt, und den Widerspruch, falls Google zuerst ablehnt. Einreichen tun Sie selbst, in eigener Sache.

  • Löschbegründung
  • Nachweistext
  • Widerspruch bei Ablehnung

Zulässige Kritik

Bleibt stehen. Sie bekommen drei ruhige Antwortentwürfe in Ihrem Tonfall, geschrieben für den nächsten Leser, nicht für den Verfasser. Das ist der Teil, den Agenturen und Kanzleien nicht anbieten.

  • 3 Entwürfe
  • Tonfall wählbar
  • Sofort einsetzbar
Wann Google löscht

Diese sieben Gründe tragen in der Praxis

Google nennt rund zwei Dutzend verbotene Inhalte. Gegen eine negative Unternehmensbewertung greifen davon praktisch nur diese sieben. Entscheidend ist immer, was im Bewertungstext selbst steht.

  1. 1

    Kein echter Kundenkontakt

    Rechtlich stark

    Der Verfasser war nie Kunde, beschreibt eine Leistung, die Sie nicht anbieten, oder verwechselt den Betrieb. Bei bestrittenem Kontakt muss das Portal ihn aufklären (BGH, Az. VI ZR 34/15 und VI ZR 1244/20).

  2. 2

    Interessenkonflikt

    Mittel

    Wettbewerber oder ehemalige Mitarbeitende bewerten. Belegbar über das öffentliche Berufsprofil des Verfassers.

  3. 3

    Themenfremd

    Uneinheitlich

    Die Bewertung dreht sich um etwas anderes: den Lieferdienst, die Parkplätze, eine politische Meinung.

  4. 4

    Personenbezogene Daten und Belästigung

    Mittel

    Mitarbeitende werden mit Namen und Nummer genannt, oder die Bewertung wird zum persönlichen Angriff.

  5. 5

    Unbelegter Straftatsvorwurf

    Rechtlich stark

    „Betrüger", „Abzocke", „Diebstahl" ohne jeden Beleg. Für eine negative Tatsachenbehauptung trägt der Verfasser die Beweislast (LG Frankenthal, Az. 6 O 18/23).

  6. 6

    Manipulation

    Schwer nachweisbar

    Gekaufte oder automatisierte Bewertungen: wortgleiche Texte, eine Welle von Ein-Stern-Bewertungen ohne Bezug. Schwer nachweisbar, mit Screenshots möglich.

  7. 7

    Werbung und Eigenwerbung

    Mittel

    Die Bewertung bewirbt einen anderen Anbieter oder ruft zur Kontaktaufnahme mit Dritten auf.

Was nicht löschbar ist: „Essen war kalt", „Personal unfreundlich", „zu teuer", ein Stern ohne Text von einem echten Kunden. Das ist zulässige Meinung und bleibt stehen, auch nach einem Anwaltsbrief. Dafür gibt es die Antwort.

Jede Fallgruppe mit Beispiel und Rechtslage steht im Ratgeber „Kann man Google-Bewertungen löschen? Die 7 Fälle".

Was Sie vor dem Antrag wissen sollten

Drei Dinge, die 2026 anders sind

  1. Google verlangt Belege. Seit der Verfahrensänderung von Mitte 2026 reicht eine pauschale Meldung seltener. Eine Begründung, die die verletzte Richtlinie beim Namen nennt, plus ein Nachweis Ihrer Berechtigung und ein Screenshot der Bewertung sind der Standard.
  2. Die erste Meldung wird meist abgelehnt. In den dokumentierten Fällen kam zuerst fast immer die Antwort, es liege kein Verstoß vor. Erfolg stellte sich nach einer zweiten, begründeten Meldung oder über das Google-Support-Forum ein, nach Tagen bis Wochen. Eine Frist kann Ihnen niemand zusagen, auch wir nicht.
  3. Rechtliche Löschungen hinterlassen eine sichtbare Spur. Seit 2026 zeigt Google am Unternehmensprofil an, wie viele Bewertungen nach Beschwerden wegen Diffamierung nach deutschem Recht entfernt wurden, als Spanne für die letzten zwölf Monate. Löschungen wegen Richtlinienverstoß werden dort nicht gezählt. Wer einen Richtlinienverstoß hat, meldet ihn deshalb über die Richtlinie und nicht über das rechtliche Formular. (Google-Hilfe, abgerufen am 14.09.2026)
Wenn die Bewertung löschbar ist

Drei Schritte bis zur Meldung

  1. Prüfen. Bewertung einfügen oder Screenshot hochladen. Der Check ordnet sie einer der sieben Fallgruppen zu oder stuft sie als zulässig ein. Der Befund ist kostenlos.
  2. Texte freischalten und einreichen. Sie bekommen Löschbegründung und Nachweistext. Im Unternehmensprofil öffnen Sie die Bewertung, wählen „Als unangemessen melden" und setzen die Begründung ins Meldeformular. Der Weg ist im Ratgeber „Google-Bewertung melden" beschrieben.
  3. Bei Ablehnung nachlegen. Zweite Meldung mit dem Widerspruchstext und allen Belegen, danach der Weg über das Google-Support-Forum. Rechnen Sie mit Wochen, nicht mit Tagen.
Wenn die Bewertung bleibt

Die Antwort ist der Hebel, den jeder hat

Vier von fünf negativen Bewertungen sind zulässige Meinung. Ein Löschantrag ändert daran nichts, eine gute Antwort schon: Sie richtet sich an den Kunden, der Ihr Profil morgen liest und noch nicht entschieden hat. Wie eine solche Antwort aussieht, steht in unseren Ratgebern „Bewertung beantworten" und „Auf Google-Rezension antworten".

Selbst, Agentur oder Anwalt

Was die Wege kosten und wann welcher passt

Die Meldung bei Google ist kostenlos, und Sie können sie ohne Hilfe einreichen. Bezahlt wird die Vorarbeit. Agenturen berechnen am Markt 24,90 bis 99 € je Bewertung, Kanzleien 98 bis 149 € je Bewertung, oft nur bei Erfolg. Wir berechnen 19 € je Bewertung oder 39 € im Monat für alle, und zwar auch dann, wenn die Bewertung nicht löschbar ist, weil Sie dann den Antwortentwurf bekommen. Zum Anwalt gehört der Fall, wenn Sie mehr wollen als die Löschung: Unterlassung, Auskunft über den Verfasser, Schadensersatz. Den vollständigen Vergleich finden Sie auf der Startseite.

Preise aus den öffentlichen Angeboten von sieben Anbietern, erhoben im September 2026. Erfolgsquoten der Anbieter sind eigene Angaben ohne Stichtag.

Preise

Einmal prüfen oder laufend absichern

Einen einzelnen Fall lösen Sie für 19 €, einmalig und ohne Abo. Wer laufend Bewertungen bekommt, fährt mit dem Monatsabo günstiger: Es deckt jede neue Bewertung ab, die löschbare wie die, auf die nur die richtige Antwort hilft.

Einzelfall

Für einen akuten Fall

19 €einmalig

  • Eine Bewertung, vollständig gegen die Richtlinien geprüft
  • Bei Verstoß: fertige Löschbegründung + Nachweistext zum Einreichen
  • Bei zulässiger Kritik: drei Antwortentwürfe zur Auswahl
  • Ergebnis sofort, ohne Konto
  • Einmalzahlung, kein Abo
Am häufigsten gewählt

Unternehmen

Für laufenden Schutz

39 €/ Monat

  • Bis zu 50 Bewertungen im Monat, löschen oder antworten*
  • Alle Löschanträge und Antwortentwürfe inklusive
  • Überwachung: neue Bewertungen automatisch im Blick
  • Antworten in Ihrer Tonlage, mehrere Varianten
  • Sie reichen selbst ein, keine Rechtsdienstleistung
  • Monatlich kündbar, keine Mindestlaufzeit

* Faire Nutzung: bis zu 50 Prüfungen im Monat, darüber auf Anfrage.

Filialen & Agenturen

Für viele Standorte

Auf Anfrage

  • Alle Ihre Standorte in einem Konto verwalten
  • Nutzerverwaltung fürs Team
  • Monatlicher Sammelbericht je Standort
  • Eigene Tonalitäts- und Markenvorgaben
  • Persönlicher Ansprechpartner
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FAQ

Häufige Fragen zum Löschen

Kann man schlechte Bewertungen bei Google löschen lassen?

Nur, wenn sie gegen eine Google-Richtlinie verstoßen, etwa weil kein Kundenkontakt bestand oder ein Straftatsvorwurf ohne Beleg behauptet wird. Eine schlechte, aber sachliche Bewertung ist zulässige Meinung und bleibt stehen. Das ist die Mehrheit der negativen Bewertungen.

Wer darf Google-Bewertungen löschen?

Nur Google selbst und der Verfasser. Weder der bewertete Betrieb noch eine Agentur noch ein Anwalt kann eine Bewertung entfernen. Alle drei können nur begründen, warum Google sie entfernen sollte.

Kann ich Google-Bewertungen kostenlos löschen lassen?

Die Meldung bei Google ist kostenlos, und Sie können sie selbst einreichen. Bezahlt wird die Vorarbeit: die Prüfung, welche Richtlinie verletzt ist, und die Begründung mit den passenden Belegen. Bei uns kostet das 19 € für eine Bewertung oder 39 € im Monat für alle.

Kann man fremde Google-Rezensionen löschen?

Als Inhaber können Sie jede Rezension auf Ihrem Profil melden, auch anonyme. Löschen kann sie nur Google, und nur bei einem Richtlinienverstoß. Wer sich hinter dem Profil verbirgt, spielt für die Meldung keine Rolle.

Kann man eine Google 1-Sterne-Bewertung ohne Text löschen?

Ein Stern ohne Text von einem echten Kunden ist zulässige Meinung. Löschbar wird er, wenn sich belegen lässt, dass kein Kundenkontakt bestand; dann fehlt der Bewertung jede Tatsachengrundlage (LG Lübeck, Az. 9 O 59/17). Der Check prüft genau diesen Punkt.

Was ist Diffamierung in einer Google-Bewertung?

Nach deutschem Recht eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine sachlich nicht gerechtfertigte Meinungsäußerung, die dem geschäftlichen Ansehen schadet. Google hat dafür ein rechtliches Entfernungsverfahren. Seit 2026 zeigt Google am Unternehmensprofil an, wie viele Bewertungen nach solchen Beschwerden entfernt wurden; Löschungen wegen Richtlinienverstoß werden dort nicht gezählt.

Gibt es ein Muster für den Löschantrag?

Ein allgemeines Muster hilft wenig, weil Google die Begründung an der verletzten Richtlinie misst. Der Bewertungs-Check schreibt Ihnen die Löschbegründung passend zur Fallgruppe, dazu den Nachweistext. Einreichen tun Sie selbst, in Ihrem Unternehmensprofil.

Prüfen Sie zuerst, ob Löschen überhaupt möglich ist

Kostenlos und ohne Anmeldung. Sie sparen sich einen Antrag, der ohnehin abgelehnt würde, und bekommen in beiden Fällen den passenden Text.

Bewertung prüfen

bewertungsdoc.de erbringt keine Rechtsdienstleistung und keine Rechtsberatung. Wir stellen die Prüfung und die Textentwürfe bereit; die Meldung reichen Sie selbst in eigener Sache ein. Über die Löschung entscheidet allein Google.