Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Wir prüfen gegen die Google-Richtlinien und stellen Ihnen Formulierungen bereit — eingereicht wird von Ihnen, in eigener Sache. Wir treten gegenüber Google nie auf. Für rechtliche Schritte gegen den Verfasser vermitteln wir auf Wunsch an Fachanwältinnen und Fachanwälte.
Können Sie jede Bewertung löschen lassen?
Nein — und niemand kann das. Löschbar ist nur, was gegen eine Richtlinie verstößt. Über die Löschung entscheidet Google, nicht wir. Genau deshalb gehört die Antwortfunktion dazu: für alles andere.
Woher wissen Sie, was Google gerade akzeptiert?
Aus zwei Quellen. Erstens den offiziellen Richtlinien, die wir nachführen, sobald Google sie ändert — zuletzt Mitte 2026 mit der neuen Nachweispflicht. Zweitens aus jedem Fall, den wir begleitet haben: Kategorie, Formulierung, Ausgang. Foren und alte Anleitungen sind beim Lesen oft schon veraltet, deshalb steht auf jedem Befund, gegen welchen Richtlinienstand geprüft wurde.
Verbessern Sie meine Gesamtbewertung?
Wir kaufen und erzeugen keine Bewertungen. Das ist wettbewerbswidrig und verstößt gegen die Google-Richtlinien. Wir arbeiten ausschließlich mit dem, was bereits da ist.
Wie schnell bekomme ich den Befund?
Die Einstufung läuft in Sekunden, der fertige Antrags- oder Antworttext liegt unmittelbar danach vor. Wie lange Google für die Entscheidung braucht, liegt nicht bei uns — erfahrungsgemäß einige Tage bis mehrere Wochen.
Welche Portale deckt ihr ab?
Zum Start ausschließlich Google. Weitere Portale kommen erst dazu, wenn sie dort genauso gut funktionieren.
Was passiert mit meinem Screenshot?
Er wird auf Ihrem Gerät verkleinert, einmal zur Texterkennung übermittelt und nicht gespeichert. Behalten wird nur der erkannte Bewertungstext.
Was passiert mit dem Text meiner Bewertung?
Er wird zur Einstufung verarbeitet und für den Ausgangs-Log gespeichert: Kategorie, Formulierung, Ergebnis. Daraus lernen wir, was Google gerade akzeptiert. Details in der Datenschutzerklärung.
Warum nicht „nur bei Erfolg zahlen", wie bei den Agenturen?
Weil das nur funktioniert, wenn allein die Löschung als Erfolg zählt. Bei rund vier von fünf Bewertungen ist die Löschung gar nicht möglich — dort ist der Antwortentwurf die Leistung, und die bekommen Sie in jedem Fall. Ein Erfolgshonorar würde uns außerdem dazu verleiten, Anträge auch dann zu stellen, wenn sie aussichtslos sind.
Wann sollte ich besser zum Anwalt gehen?
Wenn die Bewertung justiziabel ist und Sie mehr wollen als die Löschung: Unterlassung, Auskunft über den Verfasser, Schadensersatz. Oder wenn Google einen gut begründeten Antrag zweimal abgelehnt hat. Das ist das Feld der Kanzleien, nicht unseres — wir vermitteln dann weiter. Der Vergleich zeigt die Grenze.
Kann ich monatlich kündigen?
Ja, zum Ende des laufenden Monats, ohne Mindestlaufzeit. Keine Einrichtungsgebühr, keine Verlängerung im Kleingedruckten — kein Vertrag, den Sie kündigen müssen, bevor er sich verlängert.