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Ratgeber

Google-Bewertung melden: So geht es und wann es scheitert

Eine Google-Bewertung melden können Sie als Inhaber des Unternehmensprofils oder über Google Maps, kostenlos und in eigenem Namen. Gemeldet wird nicht, was Ihnen missfällt, sondern was gegen eine Google-Richtlinie verstößt. Die meisten negativen Bewertungen verstoßen gegen keine Richtlinie und bleiben stehen. Dieser Ratgeber zeigt die zwei Meldewege, welche Belege eine Meldung braucht, warum die erste Meldung oft abgelehnt wird und wie es dann weitergeht.

Stand: September 2026 · Richtlinienstand geprüft nach der Google-Verfahrensänderung von Mitte 2026

Wo melde ich eine Google-Bewertung?

Im Google-Unternehmensprofil unter „Rezensionen" über das Drei-Punkte-Menü der Bewertung, oder direkt in Google Maps. Beide Wege sind kostenlos.

Was muss ich beilegen?

Einen vollständigen Screenshot der Bewertung mit Datum, Sternen und Profilname, und je nach Fallgruppe einen Beleg: etwa Ihr Leistungsverzeichnis, wenn kein Kundenkontakt bestand.

Warum wird meine Meldung abgelehnt?

Meist, weil die Bewertung gegen keine Richtlinie verstößt, oder weil die erste Standardmeldung fast immer abgelehnt wird. Eine zweite, begründete Meldung mit Belegen hat bessere Aussichten.

Vorher prüfen: Verstößt die Bewertung überhaupt gegen eine Richtlinie?

Eine Meldung ist kein Widerspruch gegen ein schlechtes Urteil. Google prüft nur, ob der Text gegen die Richtlinien für Nutzerbeiträge verstößt. „Zu teuer", „unfreundlich", „lange gewartet" sind Meinungen und bleiben stehen, auch wenn sie Ihnen nicht gerecht werden.

Gemeldet wird eine Bewertung nur in einer von sieben Fallgruppen: kein echter Kundenkontakt, Interessenkonflikt, themenfremd, personenbezogene Daten, unbelegter Straftatsvorwurf, Manipulation, Werbung. Gekaufte Bewertungen fallen unter Manipulation, eine erfundene Bewertung ohne echten Kundenkontakt unter die erste Gruppe. Welche Gruppe wann greift, steht im Ratgeber „Kann man Google-Bewertungen löschen?".

Eine Meldung ohne Richtlinienverstoß wird abgelehnt. Prüfen Sie den Grund, bevor Sie melden. Danach entscheidet sich, ob Sie melden oder antworten.

Die zwei Wege, eine Google-Bewertung zu melden

Sie melden immer in eigenem Namen, als Inhaber des Profils. Die Meldung ist kostenlos.

  1. Über das Google-Unternehmensprofil. In der Profilverwaltung unter „Rezensionen" die Bewertung öffnen, das Drei-Punkte-Menü anklicken und „Als unangemessen melden" wählen. Im Meldeformular danach den zutreffenden Grund angeben. Das ist der übliche Weg für Inhaber.
  2. Über Google Maps. Die Bewertung im Maps-Eintrag suchen und ebenfalls über das Drei-Punkte-Menü melden. Nützlich, wenn Sie keinen Zugriff auf die Profilverwaltung haben.

Welche Belege eine Meldung braucht

Eine Meldung ohne Beleg ist eine Behauptung. Google prüft den Text der Bewertung und das, was Sie beilegen. Drei Dinge gehören in jede Meldung.

  1. Der vollständige Screenshot. Die ganze Bewertung mit Datum, Sternezahl, Profilname und Adresszeile, unbeschnitten. Sichern Sie ihn sofort, bevor der Text bearbeitet oder gelöscht wird.
  2. Die verletzte Richtlinie, wörtlich benannt. Nicht „das ist unfair", sondern „Interessenkonflikt: Der Verfasser ist laut eigenem Profil bei einem Wettbewerber beschäftigt." Die dokumentierten Erfolgsfälle nennen die Richtlinienkategorie beim Namen.
  3. Der Beleg zur Fallgruppe. Bei fehlendem Kundenkontakt Ihr Leistungsverzeichnis oder Ihre Filialliste; bei Interessenkonflikt das öffentliche Berufsprofil des Verfassers; bei Manipulation die wortgleichen Bewertungen bei anderen Betrieben; bei Werbung das beworbene Drittunternehmen.

Rechtlich am stärksten ist der bestrittene Kundenkontakt: Bestreiten Sie als Betroffener den Kontakt, muss das Portal ihn aufklären (BGH, Az. VI ZR 34/15 und VI ZR 1244/20). Das gilt vor Gericht; in der Meldung an Google ist es das Argument, das am häufigsten trägt.

Warum die erste Meldung fast immer abgelehnt wird

Rechnen Sie damit, dass die Standardmeldung über den Melde-Knopf abgelehnt wird. In praktisch allen dokumentierten Fällen aus dem Google-Support-Forum kam zuerst die Antwort, es liege kein Richtlinienverstoß vor, auch bei guten Belegen. Das ist der Normalfall, kein Urteil über Ihren Fall.

Der Status „Eskaliert" kann dabei Wochen stehen bleiben, ohne dass etwas geschieht. Ein Google-Produktexperte nennt die Hürde für eine Löschung im Forum ausdrücklich „sehr hoch".

Auch eine Zusage ist noch kein Ergebnis. In einem dokumentierten Fall bestätigte Google die Löschung per E-Mail, die Bewertung blieb aber noch über einen Monat sichtbar.

Wie es nach der Ablehnung weitergeht

  1. Zweite Meldung, vollständig begründet. Richtlinie wörtlich benennen, Screenshot und Beleg beilegen, sachlich bleiben. Bewahren Sie die Fallnummer aus der ersten Antwort auf.
  2. Google-Support-Forum. Den Fall mit Firmenname, Fallnummer und Links im offiziellen Forum schildern. Dort lesen Produktexperten mit, die eine manuelle Prüfung anstoßen können. In den dokumentierten Fällen kam der Erfolg erst über diesen Weg, nach vier Tagen bis rund vier Wochen.
  3. Rechtsweg. Bleibt eine klare Rechtsverletzung stehen, etwa ein unbelegter Straftatsvorwurf oder eine Rufschädigung durch unwahre Tatsachen, ist der Gerichtsweg der verlässlichste, aber langsamste und teuerste Weg. Dafür brauchen Sie einen Anwalt; das ist nicht unsere Leistung.

Gelöscht ist nicht dasselbe wie ausgeblendet. Manche Bewertung wird nur für andere unsichtbar, nicht entfernt. Prüfen Sie nach einer Zusage, ob die Bewertung wirklich verschwunden ist.

Was Sie tun, wenn die Bewertung zulässig ist

Fällt die Bewertung in keine der sieben Fallgruppen, bleibt sie stehen. Dann ist die Meldung der falsche Hebel und die öffentliche Antwort der richtige. Eine ruhige, sachliche Antwort richtet sich nicht an den verärgerten Verfasser, sondern an den nächsten Leser, der Ihr Profil sieht. Wie eine gute Antwort aussieht, mit zehn Vorlagen, steht im Ratgeber „Bewertung beantworten".

Zum Bewertungs-Check Fügen Sie die Bewertung ein und Sie sehen, ob sie löschbar ist oder ob ein Antwortentwurf der bessere Weg ist.

Für eine bestimmte Bewertung

Sie wissen schon, um welche Bewertung es geht? Der Bewertungs-Check ordnet sie einer der sieben Gruppen zu und erstellt Ihnen entweder eine Löschbegründung zum Einreichen oder einen Antwortentwurf. Was Löschen bei Google kostet und wann es geht, steht auf der Seite „Bewertungen bei Google löschen".

PolicyMatch™

Text der Bewertung einfügen — Sie sehen sofort, ob ein Löschantrag Aussicht hat oder eine Antwort der bessere Weg ist.

Befund kostenlos, ohne Anmeldung. Am Handy geht auch ein Screenshot.

bewertungsdoc.de erbringt keine Rechtsdienstleistung und keine Rechtsberatung. Wir stellen die Prüfung und die Textentwürfe bereit; die Meldung reichen Sie selbst in eigener Sache ein. Über die Löschung entscheidet allein Google.

Häufige Fragen

Ist die Meldung anonym, oder sieht der Verfasser sie?

Die Meldung geht an Google, nicht an den Verfasser. Google teilt ihm nicht mit, wer gemeldet hat. Eine öffentliche Antwort dagegen sieht jeder.

Kann ich dieselbe Bewertung mehrmals melden?

Ja. Nach einer Ablehnung ist eine zweite, ausführlich begründete Meldung der übliche nächste Schritt. Wiederholen Sie nicht dieselbe kurze Meldung, sondern ergänzen Sie die Richtlinie und die Belege.

Was bedeutet der Status „Eskaliert"?

Google hat die Meldung zur weiteren Prüfung weitergegeben. Der Status kann Wochen stehen bleiben, ohne dass etwas geschieht. Er ist keine Zusage.

Muss ich das Unternehmensprofil besitzen, um zu melden?

Nein. Über Google Maps kann jeder eine Bewertung melden. Als Inhaber melden Sie aber in eigener Sache und mit Zugriff auf Ihr Profil, was die Begründung erleichtert.

Gelöscht oder nur ausgeblendet: Wo ist der Unterschied?

Eine gelöschte Bewertung ist entfernt. Eine ausgeblendete ist für andere unsichtbar, aber nicht entfernt. In einem dokumentierten Fall war eine Bewertung nur unterdrückt, nicht gelöscht.

Was passiert, wenn ich eine Bewertung melde?

Google prüft, ob der Text gegen eine Richtlinie verstößt. Die erste Standardmeldung wird fast immer abgelehnt; dann folgt die zweite, begründete Meldung oder der Weg über das Support-Forum. Rechnen Sie mit wenigen Tagen bis über vier Wochen.

Wann ist eine Bewertung Rufschädigung?

Rufschädigung im rechtlichen Sinn liegt nahe, wenn eine Bewertung unwahre Tatsachen behauptet, etwa einen Straftatsvorwurf ohne Beleg. Eine scharfe, aber sachliche Meinung ist keine Rufschädigung. Ob ein Fall so liegt, klärt ein Anwalt; die Meldung bei Google stützt sich auf die Richtlinie, nicht auf den Paragrafen.